§ 2 a BauGB
Stand: 20.12.2023
zuletzt geändert durch:
Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze, BGBl. I Nr. 394
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht
Erster Teil Bauleitplanung
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften

§ 2 a BauGB Begründung zum Bauleitplanentwurf, Umweltbericht

§ 2 a Begründung zum Bauleitplanentwurf, Umweltbericht

BauGB ( Baugesetzbuch )

1Die Gemeinde hat im Aufstellungsverfahren dem Entwurf des Bauleitplans eine Begründung beizufügen. 2In ihr sind entsprechend dem Stand des Verfahrens 1. die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplans und 2. in dem Umweltbericht nach der Anlage 1 zu diesem Gesetzbuch die auf Grund der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes darzulegen. 3Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung.