OLG Düsseldorf - Urteil vom 09.11.2010
I-24 U 169/09
Normen:
BGB § 581; BGB § 535 Abs. 1; BGB § 591; BGB § 157;
Vorinstanzen:
LG Kleve, vom 05.08.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 31/09

Abgrenzung von Miet- und Pachtvertrag

OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.11.2010 - Aktenzeichen I-24 U 169/09

DRsp Nr. 2011/8338

Abgrenzung von Miet- und Pachtvertrag

1. Miet- und Pachtverträge unterscheiden sich im Wesentlichen durch die über die bloße entgeltliche Überlassung hinaus vereinbarte Fruchtziehung. 2. Auch nach Vertragsschluss liegende Ereignisse sind zum Verständnis von Willenserklärungen heranzuziehen, wenn sie den Rückschluss auf das von den Vertragsparteien bei Vertragsschluss wirklich Gewollte zulassen. 3. Ein Verpächter muss sich trotz fortbestehenden Pachtverhältnisses anderweitige Einnahmen aus der Überlassung der Pachtsache an Dritte anrechnen lassen.

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 5. August 2009 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird unter Abweisung der weitergehenden Klage verurteilt, an den Kläger 10.675,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 6.860,00 EUR seit dem 01. Dezember 2008 zu zahlen.

Die Kosten des ersten Rechtszuges tragen der Kläger zu 40% und der Beklagte 60%, die des zweiten Rechtszuges der Kläger zu 2/3 und der Beklagte zu 1/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

BGB § 581; BGB § 535 Abs. 1; BGB § 591; BGB § 157;

Gründe

I.