Auf die Berufung des Beklagten werden das am 29. Oktober 2009 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
Die Kosten beider Rechtszüge werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
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