Die Klägerin ist eine Leasinggesellschaft, die Beklagte stellt Baumaschinen her und vertreibt diese.
Aufgrund schriftlicher Auftragsbestätigung vom 24. Oktober 1980 verkaufte die Beklagte an die Firma H. B. (im folgenden: Firma B.) einen Radlader des Typs "International 540 A Payloader" zum "Sondernettopreis" von 170.000 DM zuzüglich 13 % Mehrwertsteuer. Die Firma B. sollte auf den Kaufpreis von insgesamt 192.100 DM eine Baranzahlung von 34.000 DM leisten, 136.000 DM sollten von der Firma H. in Düsseldorf finanziert werden und über die restlichen 22.100 DM sollte die Firma B. ein Zweimonatsakzept geben.
Das Gerät, ein Modell des Baujahres 1977, das durch eine neue Serie technisch überholt war, wurde am 27. Oktober 1980 ausgeliefert.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|