Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I - 1. Zivilkammer - vom 13. Juli 2022 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil der Beklagten erkannt worden ist.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Lindau (Bodensee) vom 14. Februar 2022 wird auch insoweit zurückgewiesen.
Die Kosten der Rechtsmittelverfahren trägt die Klägerin.
Der Streitwert wird für die Revisionsinstanz auf 77.638,68 € und in Abänderung der Wertfestsetzung in dem Beschluss des Landgerichts München I - 1. Zivilkammer - vom 13. Juli 2022 für die erste und für die zweite Instanz auf jeweils 110.501,73 € festgesetzt.
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