Auf die Revision der Kläger wird das Urteil der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 17. März 2011 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Feststellung des Verzugs der Beklagten mit der Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums für die Zeit ab dem 21. Dezember 2009 zurückgewiesen worden ist.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|