OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 12.11.2008
20 W 468/07
Normen:
WEG § 21; WEG § 23; WEG § 28;
Vorinstanzen:
LG Fulda, - Vorinstanzaktenzeichen 5 T 211/07

Anforderungen an die Beschlussfassung in der Wohnungseigentümerversammlung

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 12.11.2008 - Aktenzeichen 20 W 468/07

DRsp Nr. 2009/5286

Anforderungen an die Beschlussfassung in der Wohnungseigentümerversammlung

1. Zur Frage, wann von einer Beschlussfassung in einer Wohnungseigentümerversammlung ausgegangen werden kann. 2. Informiert der Versammlungsleiter in einer Wohnungseigentümerversammlung die Wohnungseigentümer zu einem bestimmten Punkt, ohne dass es zu einer Abstimmung kommt, oder tauschen sich die Wohnungseigentümer über eine bestimmte Angelegenheit aus, treffen sie aber zu dieser keine Bestimmung, existiert kein Wohnungseigentümerbeschluss. Gibt es keinen Beschluss, kann ein solcher auch nicht gerichtlich für ungültig erklärt werden.

Normenkette:

WEG § 21; WEG § 23; WEG § 28;

Gründe: