OLG Brandenburg - Beschluss vom 24.03.2021
3 U 24/19
Normen:
BGB § 535;
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 04.02.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 295/17

Anforderungen an die Bestimmtheit der Einräumung einer Nutzung an Teilen eines Grundstücks

OLG Brandenburg, Beschluss vom 24.03.2021 - Aktenzeichen 3 U 24/19

DRsp Nr. 2021/4844

Anforderungen an die Bestimmtheit der Einräumung einer Nutzung an Teilen eines Grundstücks

Die Einräumung eines Nutzungsrechts an nicht genau vermessenen Teilflächen eines Grundstücks erfordert zumindest, dass die nach dem Willen der Parteien betroffene Teilfläche in einem maßstabsgerechten Lageplan deutlich erkennbar und zweifelsfrei bestimmbar eingezeichnet und dieser Plan ordnungsgemäß zum Bestandteil der Vertragsurkunde genommen worden ist oder dass die zur Nutzung überlassene Teilfläche bereits anhand der Angaben in dem Vertrag selbst genau ermittelt werden kann (hier: verneint).

1. Die Berufungen der Klägerin und der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 04.02.2019, Aktenzeichen 1 O 295/17, werden zurückgewiesen.

2. Von den Gerichtskosten des Berufungsverfahrens und den im zweiten Rechtszug entstandenen außergerichtlichen Kosten der Klägerin haben diese 50 %, die Beklagte zu 1 18 % und die Beklagte zu 2 32 % zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1 zweiter Instanz haben diese und die Klägerin jeweils zur Hälfte zu tragen.

Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2 hat diese selbst zu 67 % und die Klägerin zu 33 % zu tragen.