Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Beschwerdewert: 3.000,-- EUR.
I. Als Eigentümer des eingangs bezeichneten Wohnungseigentums sind im Grundbuch eingetragen die Antragsteller zu 1) und 2) als Miteigentümer zu je ½-Anteil.
Im Bestandsverzeichnis ist als Veräußerungsbeschränkung vermerkt, dass - von hier unzweifelhaft nicht vorliegenden Ausnahmen abgesehen - die Zustimmung des Verwalters erforderlich ist.
Mit notariell beurkundetem Vertrag vom ... 2010 (UR-Nr. .../2010 des verfahrensbevollmächtigten Notars) veräußerten die Antragsteller zu 1) und 2) das Wohnungseigentum an den Antragsteller zu 3).
Zu Gunsten des Antragstellers zu 3) wurde unter dem ... 2010 eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|