Die Beschwerde der Antragsteller vom 20.11.2009 gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Hamburg-Altona, Grundbuchamt zum Geschäftszeichen O.....................vom 05.11.2009 wird zurückgewiesen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
I. Mit Schriftsatz vom 09.10.2009 beantragte der Notar Dr. L........ im Namen der Beteiligten Eintragungen auf den Grundbuchblättern ...........................
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