Die Zwischenverfügung wird aufgehoben.
I.
Mit notariell beglaubigter Erklärung vom 2. September 2020 - UR-Nr. 385/2020 des Notars x - bewilligte der Geschäftsführer der Beteiligten unter Bezugnahme auf die Abgeschlossenheitsbescheinigung des Bezirksamts Nr. x nebst Aufteilungsplänen vom 22. Mai 2020 die Aufteilung des im Beschlusseingang bezeichneten Grundstücks in 49 Wohnungs- und drei Teileigentumsrechte.
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