Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Wert: Bis 1000,- Euro
I.
Die Beteiligten zu 1 (Whg. Nr. 3), 2 (Whg. Nr. 4), 3 (Whg. Nr. 1) und 4 (Whg. Nr. 2 ) bilden die Wohnungseigentümergemeinschaft in Wuppertal.
Die Teilungserklärung datiert vom 26. Juni 1975 (Urk.-R.-Nr. 1026/1975) nebst Änderungsurkunde vom 05. September 1983 (Urk.-R.-Nr. 1582/1983) des Notars J. in Wuppertal.
Dort heißt es u. A.:
"Teil I § 3
…
(2) … In Ergänzung dieser Bestimmung wird festgelegt, daß
zum Sondereigentum gehören
…
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