LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 1 T 21923/96
AG München, - Vorinstanzaktenzeichen II 145/96
Anspruch auf erstmalige Herstellung eines ordnungsmäßigen Zustands des Gemeinschaftseigentums
BayObLG, Beschluß vom 25.11.1998 - Aktenzeichen 2Z BR 98/98
DRsp Nr. 1999/2240
Anspruch auf erstmalige Herstellung eines ordnungsmäßigen Zustands des Gemeinschaftseigentums
»Der Anspruch auf erstmalige Herstellung eines ordnungsmäßigen Zustands des Gemeinschaftseigentums (hier: Beseitigung von Trittschallübertragungen im Treppenhaus) kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn die Wohnungseigentümer bestandskräftig beschlossen haben, von einer Beseitigung der Mängel abzusehen.«