Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 22. Juli 2020 wird zurückgewiesen. Die Klage gegen den Bescheid vom 6. Juli 2021 wird abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten auch des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten.
Die Klägerin wendet sich gegen die teilweise Rücknahme des Bewilligungsbescheides über Witwenrente ab 1. Mai 2017 in Höhe einer niederländischen Rentenleistung sowie die Erstattung überzahlter Beträge.
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