Die Berufungen werden zurückgewiesen.
Der Beklagte hat den Klägern auch die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Berufungsverfahren zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Kläger und Berufungsbeklagten (im Weiteren: Kläger) wenden sich gegen Erstattungsforderungen des Beklagten und Berufungsklägers (im Weiteren: Beklagter) nach endgültiger Festsetzung von zunächst vorläufig erbrachten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem
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