BayObLG - Beschluß vom 14.12.1995
2Z BR 94/95
Normen:
BGB § 675 ; WEG § 26 Abs. 1 ;
Fundstellen:
WuM 1996, 650
Vorinstanzen:
LG Coburg, - Vorinstanzaktenzeichen 21 T 32/95
AG Coburg 2 UR II 67/93 ,

Anspruch auf Verwaltervergütung aus dem Verwaltervertrag

BayObLG, Beschluß vom 14.12.1995 - Aktenzeichen 2Z BR 94/95

DRsp Nr. 1996/28568

Anspruch auf Verwaltervergütung aus dem Verwaltervertrag

»1. Für den Anspruch auf Verwaltervergütung ist nicht die Bestellung zum Verwalter, sondern der Verwaltervertrag maßgebend. 2. Der Zeitablauf der Bestellung zum Verwalter führt nicht automatisch dazu, daß auch der Verwaltervertrag beendet ist und dann Vergütungsansprüche des Verwalters entfallen. Jedoch kann der Verwaltervertrag so eng mit der Verwalterbestellung gekoppelt sein, daß die Beendigung der Bestellung auch den Verwaltervertrag beendet.«

Normenkette:

BGB § 675 ; WEG § 26 Abs. 1 ;

Gründe:

Die Antragsgegner zu 1, 3 und 4 sind die Eigentümer einer Wohnanlage. Die Antragsgegnerin zu 2 war ebenfalls Eigentümerin zweier Wohnungen dieser Anlage; diese Wohnungen sind zwischenzeitlich zwangsversteigert worden. Der Antragsteller war der Verwalter der Wohnanlage. Er fordert Vergütung für eine von ihm behauptete Verwaltertätigkeit sowie Ersatz angeblich von ihm für die Wohnungseigentümer verauslagter Kosten.