LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 22.02.2018
2 Sa 302/17
Normen:
BGB § 241 Abs. 2; BGB § 611a;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 27.04.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 393/16

Anspruch des Arbeitnehmers auf Zustimmung der Arbeitgeberin zur Auszahlung der Versicherungsleistung aus einer zugunsten des als Kraftfahrer beschäftigten Arbeitnehmers abgeschlossenen Gruppenunfallversicherung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.02.2018 - Aktenzeichen 2 Sa 302/17

DRsp Nr. 2018/13824

Anspruch des Arbeitnehmers auf Zustimmung der Arbeitgeberin zur Auszahlung der Versicherungsleistung aus einer zugunsten des als Kraftfahrer beschäftigten Arbeitnehmers abgeschlossenen Gruppenunfallversicherung

1. Bei einer Fremdversicherung stehen die Rechte aus dem Versicherungsvertrag materiell dem Versicherten zu (§ 44 Abs. 1 Satz 1 VVG). Die Versicherungsnehmerin ist nur formelle Trägerin der Versicherungsrechte (§ 45 VVG). 2. Besteht zwischen Versichertem und Versicherungsnehmerin einer Fremdversicherung ein Arbeitsverhältnis, ist die Arbeitgeberin verpflichtet, eine Versicherungszahlung an den versicherten Arbeitnehmer auszukehren. Aufgrund der arbeitsvertraglichen Fürsorgepflicht der Arbeitgeberin darf sie einen Geldbetrag nicht behalten, auf den nach den Vorschriften des Versicherungsvertragsrechts allein der Arbeitnehmer als Gefahrperson Anspruch erheben kann.

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein - Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz - vom 27.04.2017 - 5 Ca 393/16 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 241 Abs. 2; BGB § 611a;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, wer zur Erklärung der Zustimmung zur Auszahlung einer hinterlegten Invaliditätsleistung in Höhe von 105.000,00 EUR verpflichtet ist.