Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein - Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz - vom 27.04.2017 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, wer zur Erklärung der Zustimmung zur Auszahlung einer hinterlegten Invaliditätsleistung in Höhe von 105.000,00 EUR verpflichtet ist.
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