LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 14.12.2016
17 Sa 1448/16
Normen:
BetrVG § 77 Abs. 3 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 13.07.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 55 Ca 1595/16

Anspruch einer Arbeitnehmerin auf Erhöhung der monatlichen Vergütung aufgrund einer Betriebsvereinbarung

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.12.2016 - Aktenzeichen 17 Sa 1448/16 - Aktenzeichen 17 Sa 1468/16

DRsp Nr. 2017/3275

Anspruch einer Arbeitnehmerin auf Erhöhung der monatlichen Vergütung aufgrund einer Betriebsvereinbarung

Gem. § 77 Abs. 3 S. 1 BetrVG ist eine Gehaltsregelung durch Betriebsvereinbarung unwirksam, wenn u.a. das Arbeitsentgelt tarifvertraglich geregelt ist.

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 13. Juli 2016 - 55 Ca 1595/16 - unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin teilweise geändert und die Klage in vollem Umfang abgewiesen.

II. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BetrVG § 77 Abs. 3 S. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten, das Gehalt der Klägerin zu erhöhen und ihr für die Jahre 2013 und 2015 eine Weihnachtszuwendung zu zahlen.

Die Beklagte beschäftigt die Klägerin auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages vom 17.12.1996 seit dem 01.11.1996 als Verkäuferin. Der Arbeitsvertrag enthält u.a. folgende Regelungen:

"§ 1 Tätigkeit/Arbeitszeit

1. Der Mitarbeiter ist eingestellt als Kassiererin in der Filiale Berlin, B. 88, 12161 Berlin.

Dieses entspricht den Anforderungen der Gehaltsgruppe G2-1.

...

§ 4 Vergütung

1. Der Mitarbeiter erhält ein monatliches Bruttogehalt von DM 3.188, das jeweils spätestens am Letzten des Monats fällig ist.

§ 9 Schlussbestimmung

...