LAG München - Urteil vom 22.12.2011
3 Sa 274/11
Normen:
BGB § 611;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 28.10.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 32 Ca 2829/10

Anspruch eines Arbeitnehmers einer Bank in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft auf beamtenähnliche Versorgung

LAG München, Urteil vom 22.12.2011 - Aktenzeichen 3 Sa 274/11

DRsp Nr. 2012/2509

Anspruch eines Arbeitnehmers einer Bank in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft auf beamtenähnliche Versorgung

Ist dem Angestellten einer Bank für die Zeit nach Eintritt in den Ruhestand im Arbeitsvertrag eine beamtenrechtsähnlich ausgestaltete Versorgung angeboten worden, wenn er mindestens zehn Jahre im Dienst der Arbeitgeberin und weitere zehn Jahre im Bankenbereich zurückgelegt hat und hat der Arbeitgeber in der Vergangenheit ausnahmslos allen Bediensteten, die die Voraussetzungen erfüllt haben, die zugesagte Versorgung gewährt, so hat sich dies zu einer betrieblichen Übung verdichtet, von der nicht einseitig Abstand genommen werden kann.

1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 28.10.2010 - 32 Ca 2829/10 - geändert:

Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin in Ergänzung zu dem bestehenden Arbeitsvertrag vom 01.07.2003 mit Wirkung vom 01.09.2009 folgende Direktzusage mit Rechtsanspruch auf Versorgung nach beamtenähnlichen Vorschriften/Grundsätzen anzubieten:

"§ 1. Zusage.

Die Bank gewährt der Mitarbeiterin Leistungen bei Krankheit, Dienstunfähigkeit und im Alter sowie ihren Hinterbliebenen (Witwern und Waisen) Versorgungsleistungen nach Maßgabe dieses Vertrags.

§ 2. Fortzahlung der Bezüge im Krankheitsfall.