OLG Köln - Urteil vom 28.11.2013
23 U 5/13
Normen:
BGB § 595; BGB § 242; BGB § 591; BGB § 595 Abs. 3 Nr. 3;
Fundstellen:
ZMR 2014, 629
Vorinstanzen:
AG Aachen, - Vorinstanzaktenzeichen 77 Lw 14/12

Anspruch eines Pächters auf Verlängerung eines Landpachtvertrages mit langer Laufzeit über 18 Jahre hinaus

OLG Köln, Urteil vom 28.11.2013 - Aktenzeichen 23 U 5/13

DRsp Nr. 2013/25828

Anspruch eines Pächters auf Verlängerung eines Landpachtvertrages mit langer Laufzeit über 18 Jahre hinaus

Der Pächter eines landwirtschaftlichen Betriebes hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Pachtzeit über die vertragliche Vereinbarung hinaus. Das gilt auch in Ansehung getätigter, langfristig über den Bestand des Pachtvertrages hinaus finanzierter Investitionen.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers und die Berufung der Beklagten werden zurückgewiesen.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 55 % und die Beklagte zu 45%. .

3.

Das vorliegende und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, wenn nicht die Gegenseite Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 595; BGB § 242; BGB § 591; BGB § 595 Abs. 3 Nr. 3;

Gründe

I.

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