Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 11. Februar 2021 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als der Klageantrag zu 1 abgewiesen worden ist.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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