OLG Hamm - Urteil vom 16.11.2017
10 U 12/17
Normen:
BGB § 591; BGB § 812 Abs. 1;
Vorinstanzen:
AG Halle (Westfalen), vom 16.12.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Lw 13/16

Ansprüche des Pächters eines landwirtschaftlichen Grundstücks gegen den Verpächter nach Vertragsende

OLG Hamm, Urteil vom 16.11.2017 - Aktenzeichen 10 U 12/17

DRsp Nr. 2018/1364

Ansprüche des Pächters eines landwirtschaftlichen Grundstücks gegen den Verpächter nach Vertragsende

Der Pächter eines landwirtschaftlichen Grundstücks hat keinen Anspruch darauf, dass der Verpächter ihm dieses nach Ablauf der Pachtzeit als Ersatzgrünland zur Verfügung stellt.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 16.12.2016 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht - Halle wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 591; BGB § 812 Abs. 1;

Gründe

(abgekürzt gem. § 540 Abs. 1 ZPO)

Die Berufung des Klägers gegen das erstinstanzliche Urteil ist unbegründet.

Im Ergebnis völlig zu Recht hat das Landwirtschaftsgericht die Klage auf Erteilung einer Zustimmungserklärung abgelehnt. Auch nach Auffassung des Senats kann der Kläger unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt verlangen, dass die Beklagte ihm durch die begehrte Erklärung gegenüber der Landwirtschaftskammer die streitgegenständliche landwirtschaftliche Fläche als "Ersatzgrünlandfläche" zur Verfügung stellt. Eine Anspruchsgrundlage für dieses Begehren ist nicht ersichtlich.