Anwendbarkeit des § 558 BGB bei fortbestehendem Mietverhältnis
BGH, Urteil vom 10.05.2000 - Aktenzeichen XII ZR 149/98
DRsp Nr. 2000/5299
Anwendbarkeit des § 558BGB bei fortbestehendem Mietverhältnis
»Zur Frage der Anwendbarkeit des § 558BGB bei fortbestehendem Mietverhältnis in einem Fall, in dem kontaminiertes Material, das auf dem Mietgrundstück gelagert war, auf behördliche Anordnung beseitigt werden mußte.«