Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Zahlung von Mietzinsen in Anspruch.
Durch zwei Verträge vom 23. November 1994 mietete die Beklagte zu 1 von der Klägerin Räume in einem in Berlin gelegenen Gebäudekomplex zur Nutzung als Büro sowie weitere Räume zum Betrieb eines italienischen Restaurants. Die Mietverhältnisse sollten am 1. Januar 1995 beginnen und am 31. Dezember 2004 enden. § 21 Abs. 1 beider Mietverträge enthält folgende Regelung:
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