AG Nürnberg - Urteil vom 21.12.1992
25 C 7444/92
Normen:
BGB § 549 Abs. 1, § 553 ;
Fundstellen:
WuM 1993, 609

Aufnahme des Lebensgefährten in die Wohnung

AG Nürnberg, Urteil vom 21.12.1992 - Aktenzeichen 25 C 7444/92

DRsp Nr. 2001/10305

Aufnahme des Lebensgefährten in die Wohnung

Nimmt ein Mieter seinen Lebensgefährten in die Wohnung auf, obwohl der Vermieter die Zustimmung hierzu verweigert hat, so liegt hierin eine unbefugte Gebrauchsüberlassung. Diese rechtfertigt gleichwohl eine Kündigung des Mietverhältnisses nicht, wenn der Vermieter zur Erteilung der Genehmigung verpflichtet ist. Dies ist der Fall, wenn ein berechtigtes Interesse des Mieters an der Erteilung der Zustimmung besteht, was regelmäßig in seinem Interesse an der Begründung einer Lebensgemeinschaft liegt.

Normenkette:

BGB § 549 Abs. 1, § 553 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Räumung von Wohnraum.