Die Berufung der Klägerin gegen das am 18.11.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Düsseldorf (
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Parteien streiten um die Aufstellung eines Geldautomaten.
Die klagende Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) wurde im Jahr 1971 gegründet. Die Teilungserklärung sieht den Betrieb einer Bankfiliale im Erd- und Kellergeschoss der Immobilie der WEG vor. Eine solche Bankfiliale betreibt die beklagte Bank dort seit 2001. Vermieterin der Räumlichkeiten ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die aus zwei Mitgliedern der Klägerin besteht.
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