Der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Halle vom 30. Juli 2021 wird aufgehoben. Es wird festgestellt, dass der Bescheid des Beklagten vom 12. Mai 2020 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 19. Mai 2020 rechtswidrig war. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens für beide Rechtszüge tragen die Klägerin und der Beklagte je zur Hälfte.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 5.000 € festgesetzt.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin als Vermieterin gegenüber dem Beklagten verpflichtet ist, Auskünfte über ein Mietverhältnis eines Leistungsbeziehers zu erteilen.
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