OLG Saarbrücken - Urteil vom 30.11.2011
1 U 272/10 - 74
Normen:
BGB § 133; BGB § 157;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 05.05.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 460/09

Auslegung einer Ausschreibung hinsichtlich der Erbringung von Leistungen hinsichtlich Verkehrssicherungspflichten des Straßenbaulastträgers

OLG Saarbrücken, Urteil vom 30.11.2011 - Aktenzeichen 1 U 272/10 - 74

DRsp Nr. 2012/5726

Auslegung einer Ausschreibung hinsichtlich der Erbringung von Leistungen hinsichtlich Verkehrssicherungspflichten des Straßenbaulastträgers

Zur Auslegung eines auf eine Ausschreibung abgegebenen Angebots.

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 5. Mai 2010 verkündete Urteil des Landgerichts in Saarbrücken - 9 O 460/09 - dahin abgeändert, dass die Klage - über den bereits abgewiesenen Teil hinaus - insgesamt abgewiesen wird.

Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

III. Das Urteil ist - ebenso wie das landgerichtliche Urteil hinsichtlich des die Klage abweisenden Teils - vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 115 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in Höhe von 115 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 133; BGB § 157;

Gründe: