OLG Brandenburg - Urteil vom 14.07.2021
4 U 198/20
Normen:
BGB § 765 Abs. 1; BGB § 133; BGB § 157;
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 05.08.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 219/19

Auslegung einer Bürgschaftsverpflichtung des Verkäufers einer Industrieanlage zur Sicherung von Forderungen aus dem Subventionsverhältnis zwischen der Erwerberin der Anlage und dem Subventionsgeber hinsichtlich der Enthaftung aufgrund Verminderung zu zahlender Kaufpreisraten

OLG Brandenburg, Urteil vom 14.07.2021 - Aktenzeichen 4 U 198/20

DRsp Nr. 2021/14660

Auslegung einer Bürgschaftsverpflichtung des Verkäufers einer Industrieanlage zur Sicherung von Forderungen aus dem Subventionsverhältnis zwischen der Erwerberin der Anlage und dem Subventionsgeber hinsichtlich der Enthaftung aufgrund Verminderung zu zahlender Kaufpreisraten

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 5. August 2020 - 8 O 219/19 - wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsrechtsstreits zu tragen.

3. Dieses Urteil sowie die angefochtene Entscheidung sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

BGB § 765 Abs. 1; BGB § 133; BGB § 157;

Gründe:

I.

Die Klägerin nimmt die Beklagte aus einer Höchstbetragsbürgschaft in Anspruch, die diese als Mietverkäuferin zur Sicherung u. a. von Rückerstattungsansprüchen aus einem Subventionsverhältnis der Mietkäuferin ... ... (im Folgenden: Zuwendungsempfängerin) übernommen hat.