I.
Der Antragsteller, die Antragsgegner und die weiteren Beteiligten sind die Wohnungseigentümer einer Anlage, die aus vier jeweils in einem eigenen Haus befindlichen Wohnungen besteht. Das Haus der Antragsgegner und das Haus des Antragstellers sind aneinandergebaut, wobei dieses leicht nach hinten versetzt ist; dem Zugang und der Zufahrt zu den Häusern von der Straße her dient ein Weg, der am weiter vorne liegenden Haus der Antragsgegner vorbeiführt.
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