Die form- und fristgerecht eingelegte sofortige weitere Beschwerde ist zulässig, jedoch nicht begründet.
Die Entscheidung des Landgerichts ist aus Rechtsgründen, die allein Gegenstand des Rechtsbeschwerdeverfahrens sein können (§§
1. Keinen Erfolg hat die weitere Beschwerde, soweit die Antragsteller sich gegen die Feststellung wenden, dass der Antragsgegner berechtigt ist, auf dem Seitenwich des Grundstücks einen nicht unterkellerten Anbau errichten zu lassen.
Zu diesem Punkt geht es um die Auslegung der Passage in der 1. Änderung der Teilungserklärung vom 31.03.1982, nach der der Eigentümer des zur A. Straße hin gelegenen Teileigentums berechtigt ist, den Seitenwich zu "überbauen".
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