I.
Die Beteiligte zu 3. ist Eigentümerin des im Erdgeschoss des Hauses gelegenen Teileigentums, den Beteiligten zu 1. und 2. gehören die in mehreren Stockwerken darüber gelegenen Wohnungseigentumseinheiten. Die Beteiligte zu 3. hat ihr Teileigentum verpachtet. Ihr Pächter betreibt darin eine Diskogaststätte. Zwischen der Beteiligten zu 3. und den Wohnungseigentümern besteht seit spätestens 1981 Streit über die Unzulässigkeit des von der Diskogaststätte auf die Wohnungen ausgehenden Lärms. In der Teilungserklärung vom 30.03.1970 (TE) ist u. a. bestimmt:
'§ 1
Teilung
(1)
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