OLG München - Beschluss vom 20.11.2015
34 Wx 475/14
Normen:
BGB §§ 133, 167, 879 Abs. 3, § 880; GBO § 19;
Vorinstanzen:
AG Ingolstadt, vom 28.11.2014

Auslegung einer Vollmacht zum Rangrücktritt

OLG München, Beschluss vom 20.11.2015 - Aktenzeichen 34 Wx 475/14

DRsp Nr. 2016/1568

Auslegung einer Vollmacht zum Rangrücktritt

GBO § 19 1. Auslegung und Umfang einer Vollmacht zum Rangrücktritt.2. Führt die Auslegung einer sprachlich/grammatikalisch ungenauen Textfassung nicht zu einem eindeutigen Ergebnis, so gilt der Grundsatz, dass der geringere Umfang der Vollmacht anzunehmen ist.

Tenor

I.

Die Beschwerde der Beteiligten zu 2 gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Ingolstadt - Grundbuchamt - vom 28. November 2014 wird zurückgewiesen.

II.

Die Beteiligte zu 2 hat die Kosten ihrer Beschwerde zu tragen und die dem Beteiligten zu 1 insoweit entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

III.

Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 195.300 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB §§ 133, 167, 879 Abs. 3, § 880; GBO § 19;

Gründe

I.

Die Beteiligte zu 2, eine Bauträgerin in der Rechtsform einer GmbH, ist als Eigentümerin von Grundbesitz eingetragen.