OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 22.11.1999
16 U 56/99
Normen:
BGB § 539 ;
Fundstellen:
DRsp I(133)707c
WuM 2000, 116

Ausschluss der Gewährleistungsrechte des Mieters durch rügelosen Gebrauch der Mietsache und Fortzahlung der vollen Miete

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 22.11.1999 - Aktenzeichen 16 U 56/99

DRsp Nr. 2003/16328

Ausschluss der Gewährleistungsrechte des Mieters durch rügelosen Gebrauch der Mietsache und Fortzahlung der vollen Miete

Setzt der Wohnungsmieter trotz Kenntnis von Mängeln (hier: unzureichende Schalldämmung der Innen- und Außentreppe) den Gebrauch der Mietsache rügelos fort und zahlt er insbesondere den Mietzins in voller Höhe weiter, so führt dies nach sechs Monaten regelmäßig zum Ausschluss seiner Gewährleistungsrechte.

Normenkette:

BGB § 539 ;
Fundstellen
DRsp I(133)707c
WuM 2000, 116