I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Leipzig vom 27.05.2022 (
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.677,90 EUR nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.04.2020 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an den Beklagten 421,20 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.05.2020 zu zahlen. Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
II. Von den Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen der Kläger 82 % und der Beklagte 18 %, von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 87 % und der Beklagte 13 %.
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