Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Berlin II - Zivilkammer 66 - vom 10. Juli 2024 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als hinsichtlich der (ordentlichen) Kündigung vom 20. Januar 2023 zum Nachteil der Klägerin erkannt worden ist.
Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an eine andere Kammer des Berufungsgerichts zurückverwiesen.
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