LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 07.10.2021
2 Sa 106/19
Normen:
ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Trier, vom 07.03.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1218/18

Auswirkungen der Arbeitnehmerinsolvenz auf einen durch den Arbeitgeber unterstützten HauskaufKein Zahlungsanspruch bei Nichteintritt der KaufbedingungKein Anspruch auf Vertragsanpassung wegen eigenen Verschuldens

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.10.2021 - Aktenzeichen 2 Sa 106/19

DRsp Nr. 2022/3020

Auswirkungen der Arbeitnehmerinsolvenz auf einen durch den Arbeitgeber unterstützten Hauskauf Kein Zahlungsanspruch bei Nichteintritt der Kaufbedingung Kein Anspruch auf Vertragsanpassung wegen eigenen Verschuldens

1. Die Zusicherung an den Arbeitnehmer, einen Kaufpreis von 20.000 Euro im Falle des Kaufs des Hotels zu erlassen, ist eine Potestativbedingung ohne jede Bindungswirkung. Sie begründet im Falle des Nichtkaufs keinen Zahlungsanspruch. 2. Ein Anspruch auf Vertragsanpassung besteht nicht, da der anderweitige Verkauf des Hotels aus Gründen erfolgt ist, die dem gekündigten Arbeitnehmer zuzurechnen sind.

Tenor

I.

Die Berufung der klagenden Parteien gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 07. März 2019 - 2 Ca 1218/18 - wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 1) und die Klägerin zu 2) jeweils zur Hälfte.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 97 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über Zahlungsansprüche.

Die Klägerin zu 2) war seit 15. Juni 2017 als Servicekraft bei der Beklagten in dem von dieser betriebenen "Hotel H." beschäftigt.