Auf die Revision der Beklagten wird der Beschluss des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 21. Juli 2014 aufgehoben.
Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
Die Klägerin begehrt von der Beklagten Miete, die diese wegen behaupteter Mietmängel einbehalten hat.
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