B. Die Eigentümerversammlung

Autoren: Emmert/Ackermann/Grundmann

I. Gesetzliche Neuerungen und Begriff

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Die Eigentümerversammlung bildet das Kernstück der Entscheidungsfindung der Eigentümergemeinschaft über alle Fragen der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und gestaltet durch die Beschlussfassungen das gemeinschaftliche Miteinander der Wohnungseigentümer.

Mit der am 01.12.2020 in Kraft getretenen Fassung des WEG hat der Gesetzgeber grundlegende gesellschaftliche und technische Veränderungen, die seit Bestehen des Wohnungseigentumsgesetzes zu verzeichnen sind, in den Fokus genommen und in die neuen Regelungen einfließen lassen. Das reformierte Gesetz greift mit seinen Neuerungen die heutigen Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation auf und öffnet den Zugang zur Digitalisierung. Mithilfe der digitalen Kommunikationsmittel sollen die Eigentümer nach den Vorstellungen des Gesetzgebers verstärkt die Möglichkeit erhalten, sich in die Entscheidungsprozesse der Eigentümergemeinschaft einzubinden. Mit der Verankerung der Digitalisierung in das WEG -Recht verfolgt der Gesetzgeber auch die Absicht, die Handlungsfähigkeiten innerhalb der Gemeinschaft zu verbessern. Hierzu sollen auch eine längere Ladungsfrist vor Abhaltung der Eigentümerversammlung, der Verzicht auf das Erfordernis der Feststellung der Beschlussfähigkeit zu Beginn der Versammlung sowie die Umgestaltung der bisherigen Stimmenverteilung zur Beschlussfassung beitragen.

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