BayObLG - 20.10.1988 (BReg 3 Z 74/88) - DRsp Nr. 1992/6823
BayObLG, vom 20.10.1988 - Aktenzeichen BReg 3 Z 74/88
DRsp Nr. 1992/6823
Grundsatz der Festsetzung des Geschäftswertes gem. Abs. 2 nach dem Interesse aller Beteiligten:ausnahmsweise erforderliche Beschränkung des Wertes zur Vermeidung unverhältnismäßiger Kostenbelastung des Antragstellers aus der Anfechtung von BeschIüssen großer Eigentümergemeinschaften.
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