I. Die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, deren Verwalterin die Antragstellerin derzeit noch ist.
In einer nicht von der Verwalterin einberufenen Versammlung vom 18.7.1995 beschlossen die Wohnungseigentümer, die Kündigung des Verwaltervertrags anzunehmen und die Antragstellerin nicht mehr mit der Verwaltung zu beauftragen.
Die Antragstellerin hat beantragt, diesen Eigentümerbeschluß für ungültig zu erklären. Die Antragsgegner zu 1 haben den Gegenantrag gestellt, die Antragstellerin, sofern sie noch Verwalterin ist, zur Erstellung korrekter Abrechnungen für die Jahre 1993 und 1994 zu verpflichten.
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