BayObLG - Beschluß vom 14.11.1990 (BReg 2 Z 108/90) - DRsp Nr. 1993/3726
BayObLG, Beschluß vom 14.11.1990 - Aktenzeichen BReg 2 Z 108/90
DRsp Nr. 1993/3726
»1. Auch wenn das Amt des Verwalters durch Niederlegung, Abberufung oder Zeitablauf endet, bleibt er am Wohnungseigentumsverfahren nach § 43 Abs.1 Nr.4 WEG beteiligt, wenn es um Eigentümerbeschlüsse geht, die seine Rechtsstellung betreffen.2. Der Verwalter kann ein von ihm als Beteiligter eingelegtes Rechtsmittel auch nach Beendigung seines Verwalteramtes zurücknehmen.«