I.
Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungs- und Teileigentümer einer aus Wohnungen und Garagenstellplätzen bestehenden Wohnanlage, die von dem weiteren Beteiligten zu 1 verwaltet wird.
Am 26.10.1999 beschlossen die Eigentümer die Genehmigung der Abrechnungen 1998/99 betreffend jeweils getrennt die Wohnungen und Garagen, ferner unter anderem Anstricharbeiten an der Tiefgaragenzufahrt, deren Kosten nur von den Garageneigentümern getragen werden sollten.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|