I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Zurückweisung eines Antrags auf Unterlassung von Bauarbeiten und Beseitigung von Fundamenten in einem Wohnungseigentumsverfahren.
1. Die Beschwerdeführerin und ihr Ehemann sowie die Antragsgegnerin des Ausgangsverfahrens sind die Wohnungseigentümer einer aus drei Wohnungen bestehenden Wohnanlage mit zwei Gebäuden. Den jeweiligen Gebäuden vorgelagert sind Sondernutzungsrechte an gärtnerisch oder als Terrasse genutzten Grundstücksflächen. Im Sommer 2002 begann die Antragsgegnerin auf der Grundlage einer Baugenehmigung mit den Fundamentarbeiten zur Errichtung eines unterkellerten Wintergartens auf der ihr zugewiesenen Sondernutzungsfläche unmittelbar an der Grenze zu der der Beschwerdeführerin als Sondernutzungsrecht zugewiesenen Fläche. Der Wintergarten weist nach der Planung von der Gebäudewand aus eine Tiefe von etwa fünf Metern in den Garten und eine Höhe von etwa drei Metern auf.
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