OLG Köln - Beschluß vom 03.12.1999
16 Wx 165/99
Normen:
WEG §§ 14, 15 ;
Fundstellen:
NZM 2000, 191
Vorinstanzen:
LG Aachen, vom 30.09.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 2 T 13/99
AG Eschweiler, - Vorinstanzaktenzeichen 6 II 30/98

Benutzung eines Waschkellers am Sonntag

OLG Köln, Beschluß vom 03.12.1999 - Aktenzeichen 16 Wx 165/99

DRsp Nr. 2000/3498

Benutzung eines Waschkellers am Sonntag

Eine durch Mehrheitsbeschluss getroffene Regelung, dass der im Gemeinschaftseigentum stehende Waschkeller auch sonntags in der Zeit von 9 - 12 Uhr benutzt werden könne, verstößt nicht gegen § 3 FeiertagsG NW. So weit durch die Waschmaschinen keine empfindliche Geräuschbelästigung verursacht wird, kann der Richter den Ermessensspielraum der Eigentümergemeinschaft nicht durch sein eigenes Ermessen ausfüllen. Die Gemeinschaft macht von ihrem Ermessen keinen Fehlgebrauch, wenn sie den Gebrauch der Waschmaschinen für einen Zeitraum gestattet, der bequem einen kompletten Waschgang (Waschen, Schleudern, Trocknen) erlaubt.

Normenkette:

WEG §§ 14, 15 ;

Gründe: