OLG Karlsruhe - Urteil vom 31.10.1985
15 U 129/84
Normen:
BGB § 558 Abs. 1, 2 ;
Fundstellen:
NJW-RR 1986, 1394
Vorinstanzen:
LG Baden-Baden, vom 26.03.1984 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 326/83

Bereicherungsanspruch des Mieters bei auf den Vermieter übergegangenen Investitionen

OLG Karlsruhe, Urteil vom 31.10.1985 - Aktenzeichen 15 U 129/84

DRsp Nr. 2003/6851

Bereicherungsanspruch des Mieters bei auf den Vermieter übergegangenen Investitionen

Wenn die Parteien in einer Zusatzvereinbarung zu ihrem Mietvertrag dergestalt einen Forderungsausschluß vereinbart haben, daß im Falle der Auflösung des Mietverhältnisses, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, vom Vermieter kein Wertersatz für bauliche Veränderung, Instandsetzungen, Einbauten usw geleistet wird, hat der Mieter nach berechtigter vorzeitiger Vermieterkündigung eines langfristigen gewerblichen Mietvertrages keinen Anspruch aus Bereicherung für seine ins Vermietereigentum übergangenen Investitionen.

Normenkette:

BGB § 558 Abs. 1, 2 ;

Tatbestand: