OLG Düsseldorf - Urteil vom 18.12.2003
10 U 184/02
Normen:
BGB § 547 § 558 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2004, 734

Berufung des Vermieters auf in einem gemeinsamen Abnahmeprotokoll nicht festgehaltene Mängel; Ansprüche des Mieters nach Verjährung des Wegnahmeanspruchs

OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2003 - Aktenzeichen 10 U 184/02

DRsp Nr. 2004/14902

Berufung des Vermieters auf in einem gemeinsamen Abnahmeprotokoll nicht festgehaltene Mängel; Ansprüche des Mieters nach Verjährung des Wegnahmeanspruchs

»1. Der Vermieter kann sich im nachhinein nicht mehr auf bestehende Mängel berufen, wenn diese in einem gemeinsamen Abnahmeprotokoll nicht festgehalten sind, obwohl der Vermieter die Mängel hätte wahrnehmen können. 2. Einem gemeinsamen Abnahmeprotokoll steht es nach den Grundsätzen des kaufmännischen Bestätigungsschreibens gleich, wenn eine Mietpartei unmittelbar nach Durchführung einer gemeinsamen Begehung die aus ihrer Sicht wechselseitig getroffenen Abreden bestätigt und die andere Partei nicht rechtzeitig widerspricht.