LAG Frankfurt/Main, vom 22.11.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Sa 1378/18
ArbG Frankfurt/Main, vom 23.08.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 20 Ca 1615/18
Beschränkte Zulassung der RevisionFormulararbeitsvertrag als Allgemeine GeschäftsbedingungenAuslegung von Allgemeinen GeschäftsbedingungenDifferenzierung zwischen Zielvereinbarung und Zielvorgabe in einer BonusregelungSchadensersatz bei schuldhaft unterlassener ZielvereinbarungSchadensermittlung bei unterbliebener ZielvereinbarungZielvereinbarung als gemeinsame Aufgabe der ArbeitsvertragsparteienBerücksichtigung des wechselseitigen Mitverschuldens bei unterbliebener Zielvereinbarung
BAG, Urteil vom 17.12.2020 - Aktenzeichen 8 AZR 149/20
DRsp Nr. 2021/9080
Beschränkte Zulassung der RevisionFormulararbeitsvertrag als "Allgemeine Geschäftsbedingungen"Auslegung von Allgemeinen GeschäftsbedingungenDifferenzierung zwischen Zielvereinbarung und Zielvorgabe in einer BonusregelungSchadensersatz bei schuldhaft unterlassener ZielvereinbarungSchadensermittlung bei unterbliebener ZielvereinbarungZielvereinbarung als gemeinsame Aufgabe der ArbeitsvertragsparteienBerücksichtigung des wechselseitigen Mitverschuldens bei unterbliebener Zielvereinbarung
Ein schuldhafter Verstoß des Arbeitgebers gegen seine arbeitsvertragliche Verpflichtung, mit dem Arbeitnehmer für eine Zielperiode Ziele zu vereinbaren, an deren Erreichen eine Bonuszahlung geknüpft ist, löst jedenfalls nach Ablauf der Zielperiode nach § 280 Abs. 1, Abs. 3BGB iVm. § 283 Satz 1 BGB grundsätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung aus.Orientierungssätze:
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