SchlHOLG - Beschluss vom 28.09.2021
2 Wx 15/21
Normen:
GBO § 71 Abs. 1; GBO § 19; GBO § 13 Abs. 1; BGB § 167; BGB § 133;

Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines GrundbuchamtsAuslegung von Vollmachten für einen Notar

SchlHOLG, Beschluss vom 28.09.2021 - Aktenzeichen 2 Wx 15/21

DRsp Nr. 2022/716

Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Grundbuchamts Auslegung von Vollmachten für einen Notar

Orientierungssätze: Zwischenverfügung des Grundbuchamts wegen einer seiner Ansicht nach nicht prüfungsfähigen, weil eingeschränkten Vollmacht des Notars im Grundstückskaufvertrag zur Beantragung der Eigentumsumschreibung

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) und 2) vom 4. Januar 2021 wird die Zwischenverfügung des Grundbuchamts vom 18. Dezember 2020 aufgehoben.

Das Grundbuchamt wird angewiesen, von seinen Bedenken gegen die Unbeschränktheit der Vollmacht in § 9 Nr. 1 Abs. 4 des Kaufvertrags vom 30. September 2020 - UR-Nr. .../2020 des Notars A. in X. - im Außenverhältnis zum Grundbuchamt Abstand zu nehmen.

Normenkette:

GBO § 71 Abs. 1; GBO § 19; GBO § 13 Abs. 1; BGB § 167; BGB § 133;

Gründe

I.