OLG München - Beschluss vom 12.12.2005
34 Wx 83/05
Normen:
BGB § 1004 Abs. 1 ; WEG § 14 Nr. 1 § 15 Abs. 3 § 27 Abs. 2 Nr. 5 § 47 ;
Fundstellen:
FGPrax 2006, 61
NJW-RR 2006, 592
NZM 2006, 345
OLGReport-München 2006, 173
ZMR 2006, 304

Beseitigungsanspruch bei Anbringung äußerlich sichtbarer Parabolantenne in Eigentumswohnanlage - Verfahrensstandschaft der Eigentümergemeinschaft bei Durchsetzung individueller Beseitigungsansprüche - Kostenerstattung zugunsten der obsiegenden Partei bei abweichender Rechtsauffassung des Beschwerdegerichts

OLG München, Beschluss vom 12.12.2005 - Aktenzeichen 34 Wx 83/05

DRsp Nr. 2006/320

Beseitigungsanspruch bei Anbringung äußerlich sichtbarer Parabolantenne in Eigentumswohnanlage - Verfahrensstandschaft der Eigentümergemeinschaft bei Durchsetzung individueller Beseitigungsansprüche - Kostenerstattung zugunsten der obsiegenden Partei bei abweichender Rechtsauffassung des Beschwerdegerichts

»1. Das Aufstellen einer Parabolantenne auf einem teilweise in die Fassade zurückgesetzten Balkon, die von außen nur durch einen Schlitz zwischen der fest gemauerten Balkonumfassung und dem ebenfalls fest eingefügten Betonblumenkasten wahrnehmbar ist, führt im Allgemeinen nicht zu einer nachteiligen Beeinträchtigung der übrigen Wohnungseigentümer.2. Zur Auslegung eines Eigentümerbeschlusses, der zur Beseitigung von Parabolantennen verpflichtet, die von außen wahrgenommen werden können, und der zugleich den Verwalter ermächtigt, den Beseitigungsanspruch gerichtlich durchzusetzen.3. Infolge der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft durch den Bundesgerichtshof (NJW 2005, 2061) spricht im Einzelfall nichts dagegen, diese durch Eigentümerbeschluss als ermächtigt anzusehen, in Verfahrensstandschaft individuelle Beseitigungsansprüche von Wohnungseigentümern gegen einen Störer gerichtlich durchzusetzen.